
Ob Citytax, Kulturförderabgaben oder Beherbergungssteuer, in immer mehr Städten müssen Reisende für Übernachtungen extra zahlen.
Top aktuell: Bettensteuer in Bremen
Bettensteuer wird auf immer mehr privat veranlasste Übernachtungen erhoben. Ob Citytax, Kulturförderabgaben oder Beherbergungssteuer, in immer mehr Städten müssen Reisende für Übernachtungen extra zahlen.
Zu diesem Prinzip
ist es gekommen, nachdem 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 auf 7 % gesenkt wurde. Dadurch sollten die entstandenen Verluste ausgeglichen werden. Dabei ist das Prinzip immer das gleiche, in der Regel wird
pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises erhoben, meistens entspricht dies fünf Prozent.
Gegen diese Regelung hatten mehrere Hoteliers geklagt, da sie sich benachteiligt fühlen. Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jedoch entschieden, dass Städte und Gemeinden eine Bettensteuer von ihren Übernachtungsgästen verlangen dürfen. Die Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg wurden somit von den Richtern zurückgewiesen.
Wenn Sie auch von dieser Regelung betroffen sind und Unterstützung bei der Umsetzung benötigen: Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen gerne weiter.