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Kontakt
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Präsentation

1. Geltungsbereich

Die Vermittlung von Kontakten (Interessenten) an uns (Swoppen Systems GmbH) mit dem Ziel der Umsatzerzeugung erfolgt auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

2. Kontaktvermittlung

Jede einzelne Kontaktvermittlung stellt einen eigenständigen Vertrag dar. Es können nur Interessenten berücksichtigen werden, die a) per Online-Formular ( https://www.swoppen.com/de/partner/tippgeber/ ) übermittelt worden sind. b) Alle gemachten Angaben müssen richtig und vollständig sein, c) Der gemeldete Interessent muss konkretes Interesse an unseren Produkten und Dienstleistungen haben. Dieses hat der Interessent Ihnen mitgeteilt. Ebenso, dass er eine Kontaktaufnahme wünscht. d) Der Interessent darf bis zum Tage der Übermittlung noch keinen Kontakt zu uns haben. Der Kontakt darf auch noch nicht durch eine andere Vermittlung bekannt sein. e) Der Interessent muss ein bestehender Kontakt von Ihnen sein und darf nicht extra für dieses Partnerprogramm akquiriert worden sein. f) Sie müssen den Bedarf beim Interessenten initiiert haben.

Sie führen keine Verkaufsgespräche und geben keine Eigenschaftszusicherungen. Haben Sie bereits mit uns gute Erfahrungen gemacht dürfen Sie uns gerne empfehlen.

3. Unsere Pflichten und wozu wir nicht verpflichtet sind

Zeitnahe Überprüfung und Rückmeldung, ob der Interessent grundsätzlich berücksichtigt werden kann. Den Interessenten zu beraten.
Wir sind völlig frei in der Kundenberatung, Angebotserstellung, Produktangebot, Produkterstellung, Weiterentwicklung, Einstellen von Produkten und Dienstleistungen, Preisfindung, Preisänderungen und sonstigen Konditionen.

4. Provisionen

Die zu einer Vermittlung vereinbarten Provision entnehmen Sie der Webseite des Online-Formular (Internetadresse siehe 2a).

5. Provionsabrechnung & Provisionszahlung

Bei diesem Partnerprogramm geht es immer um die Gewinnung von Neukundenumsätze aus Ihrem gemeldeten Kontakt. Diese Umsätze werden rein netto (ohne Umsatzsteuer), nach Rechnungsdatum bewertet. Werden nachträglich dem Kunden in Rechnung gesetzte Leistungen storniert oder gutgeschrieben, gehen die Umsätze negativ in in Provisionsabrechnung rein. Dem Kunden in Rechnung gesetzte Leistungen, die über einem längeren Zeitraum in Rechnung gesetzt wurden, die über den vereinbarten Provisionszeitraum hinaus gehen, werden anteilig berechnet. Einmal monatlich erfolgt eine Provisionsermittlung für den Kalendermonat zuvor. Sobald Provision zustande kommt erhalten Sie eine Provisionsabrechnung. Aus Datenschutzgründen geben wir Ihnen nur diese Infomationen in der Abrechnung: Kunden-Nr, Beleg-Nr, Nettoumsatz. Ausserdem die berechnete Provision. Wir überweisen Provisionen auf Ihr Konto, sobald wir das Geld vom Kunden erhalten haben. Gewerbetreibende Tippgeber setzen uns diese zuvor mit Bezug auf die Provionsabrechnung in Rechnung. Unterliegt die Provision bei Ihnen der Umsatzsteuer dann zzgl. der Umsatzsteuer.

6. Ausschluss einer Provisonszahlung

Umsätze die nach einem Jahr ab dem Tag der Vermittlung erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso Umsätze die über Kontakte der Ebene 2 hinaus erfolgen. Erwirbt ein Kunde Leistungen über einen Dritten (Vertriebspartner, Wiederverkäufer) besteht kein Anspruch. Vertragsbeendung sofort bei Vermutung, dass bei einem Gewerbetreibenden eine Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte.

7. Rückabwicklung

Sie müssen die Vergütung/Provision auf Verlangen ganz oder anteilig zurückzahlen, wenn zwar ein Umsatz zustande gekommen ist, aber später rückabgewickelt oder storniert wurde oder der Kunde nicht zahlt. Wir haben Ihnen dieses auf dessen Verlangen nachzuweisen.

8. Sonstiges

Diese Vereinbarung begründet keinen Arbeitsvertrag.

Die auf der Webseite (siehe 2c) gemachten Informationen (ohne FAQ) und das ausgefüllte Formular, sind wesentliche Vertragsbestandteile.

Das Vorschalten von Tippgebern ausgehend von zukünftigen Kunden ist nicht gestattet.

Provisionen müssen i.d.R. versteuert werden. Bitte fragen Sie ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

Jeder Interessent kann nur einen Vermittler zugeordnet werden. Mögliche Streitigkeiten in der Zuordnung werden durch uns geschlichtet.

Wenn Sie ein gewerbetreibender Tippgeber sind können wir von Ihnen einen Gewerbenachweis verlangen.

Änderungen Ihrer Situation (z.B. Anschrift, Kontaktdaten, Geschäftsaufgabe usw.) müssen umgehend uns mitgeteilt werden.

Diese Bedingungen und die Provionen sind jederzeit änderbar, gelten jedoch nur für neue Kontaktvermittlungen.

Sie sind nicht berechtigt unsere Marken zu nutzen. Sie treten völlig eigenständig gegenüber dem Interessenten auf.

Sie können den Vertrag nicht auf andere Personen oder Organisationen übertragen.

Wir sind berechtigt, Sie ohne Angaben von Gründen künftig vom Tippgeberprogramm auszuschliessen.

Die im Zusammenhang mit dieser Vermittlung erhaltenen vertraulichen Informationen behandeln Sie vertraulich.

Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Auftragnehmerin.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Paderborn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.