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Gutscheine erstellen, verkaufen und einlösen

Gutscheine erstellen, verkaufen und einlösen

Gutscheine erstellen, verkaufen und einlösen

Gutscheine im Unternehmen. Erfahren Sie, was Sie bei der Gutschein Erstellung, bei deren Verkauf und beim Einlösen wissen müssen.

Einzweck-Gutscheine und Mehrzweck-Gutscheine

Bevor Sie Gutscheine verkaufen, sollte Ihnen bewusst sein, wie diese versteuert werden. Das birgt Vor- und Nachteile. Bei der Besteuerung wird zwischen Einzweck-Gutscheinen und Mehrzweck-Gutscheinen unterschieden.

Einzweck-Gutscheine

Beim Einzweck-Gutschein steht bereits beim Verkauf des Gutscheins fest, welcher Mehrwertsteuersatz bei Rechnungslegung zum Tragen kommt. In diesem Fall unterliegt der Verkauf bereits Umsatzsteuer-Abführung.

Mehrzweck-Gutscheine

Beim Verkauf eines Mehrzweckgutscheins steht noch nicht fest welcher Mehrwertsteuersatz berechnet wird. Aufgrund des Waren- und Dienstleistungsangebot können verschiedene Mehrwertsteuersätze möglich sein. Ist dieses unklar erfolgt keine Besteuerung.

Fallbeispiele
Situation Fall
Ein Discounter mit Vollsortiment stellt einen Wertgutschein aus. Mehrzweckgutschein
Ein Discounter mit Vollsortiment stellt einen nicht übertragbaren Wertgutschein auf ein österreichisches Unternehmen mit gültiger Umsatzsteueridentnummer aus. steuerfrei
Ein Discounter mit Vollsortiment stellt ein Sachgutschein für Getränke aus.
Einzweckgutschein
Ein Schnellrestaurant stellt ein Wertgutschein für Getränke aus. Mehrzweckgutschein
Ein Eisverkäufer bietet nur Eis zum Mitnehmen an und stellt einen Wertgutschein aus.
Einzweckgutschein

Gutscheine erstellen

Wie wir bei den Fallbeispielen gesehen haben werden gegenüber Kunden nicht Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine kommuniziert. Setzen wir die sogenannte "Kundenbrille" auf, machen nur Begriffe Sinn, die der Kunde versteht, insbesondere Wertgutscheine oder eingeschränkte Gutscheine für Produkte und Dienstleistungen, meist Sachgutscheine oder Produktgutscheine genannt. Oder ganz einfach nur "Gutschein für ...".

Gutschein-Anbieter hoffen oft insgeheim darauf, dass die verkauften Gutscheine erst garnicht eingelöst werden. Je weiter ein Gutschein zum Einlösen eingeschränkt wird, z.B. bei Geschenkgutscheinen steigt die Chance auf nicht-Einlösung des Gutscheins. Und das Geld wurde trotzdem eingenommen.

  • Vorteil Einzweckgutscheine
    Unter Umständen werden weniger dieser Gutscheine eingelöst, da vielleicht das konkrete Interesse an dieses eingeschränkte Sortiment kleiner ist.
  • Vorteil Mehrzweckgutscheine
    Sie müssen nicht sofort die Umsatzsteuer abführen. Ihre Kunden können freier im Sortiment auswählen. Die Akzeptanz ist erhöht.

Prüfen Sie, ob eine Angabe eines Verfallsdatum zulässig ist und für Sie Sinn ergibt.

Gutscheine verkaufen

Setzen Sie nun die verkauften Gutscheine in Rechnung oder sie werden über die Kasse abgerechnet denken Sie an die ermittelte Besteuerung.

Übrigens, verkaufte Gutscheine gehen durch den reinen Verkauf nicht in die Umsätze/Erlöse ein. Es wurde noch keine Leistung erbracht.

Gutscheine einlösen

Möchte ein Kunde einen Gutschein einlösen, prüfen Sie erstmal, ob dieser vielleicht bereits zeitlich abgelaufen ist. Handelt es sich um einen bereits versteuerten Einzweck-Gutschein können Sie diesen als Negativ-Position in Rechnung setzen, sodass der Anteil an Mehrwertsteuer abgezogen wird. Ein Mehrzweckgutschein wird meist als Zahlungsart behandelt. Dieser taucht nicht als Rechnungsposition.

Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater, wie Sie Gutscheine richtig besteuern.