Mehrwertsteueränderung in der Gastronomie
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie
Für Sie zum hier Essen oder zum Mitnehmen? Diese Frage wird in der Gastronomie ab dem 01.01.2024 wieder eine deutlich höhere umsatzsteuerliche Bedeutung bekommen.
Die Bundesregierung hat vor nun mehr als drei Jahren den Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für Speisen auf 7 Prozent abgesenkt. Damals sollte durch diese Absenkung den Gastronomen durch die Pandemie geholfen werden. Aus diesem Grund wurde die Senkung der Mehrwertsteuer auch immer wieder verlängert, zuletzt auch wegen der stark angestiegenen Energiekosten.
Für Getränke wurde diese Anpassung allerdings nicht angewendet. Getränke wurden und werden weiterhin mit einem Steuersatz von 19% berechnet.
Lage und Ausblick des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
Die im Zusammenhang mit der Corona-Krise eingeführte Regelung zur Ermäßigung der Umsatzsteuer in Restaurants- und Verpflegungsdiensten wird 2023 auslaufen. Sofern also nichts Überraschendes mehr passiert, wird der Verkauf von Speisen im Restaurant damit nur noch bis zum 31. Dezember 2023 der Lieferung von Speisen gleichgestellt.
Umstellung des Umsatzsteuersatzes ab dem 01. Januar 2024
Gastronomen sollten sich schon jetzt auf die Rückkehr zum Regelsteuersatz für Restaurants- und Verpflegungsdienstleistungen vorbereiten, denn ab dem 01. Januar gilt wieder das alte Recht. Die Frage “Zum hier Essen oder zum Mitnehmen?” wird dann wieder an Bedeutung gewinnen, denn dann gelten wieder 19% zum hier essen und 7% zum Mitnehmen. Wobei auch in diesem Fall wieder einige Punkte zu beachten sind. Denn die Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen richtet sich dann wieder danach, ob der Dienstleistungsanteil qualitativ überwiegt (vgl. Abschnitt 3.6 Abs. 1UStAE). Ob dabei der Dienstleistungsanteil qualitativ überwiegt, wird anhand des Gesamtbildes der Verhältnisse des Umsatzes beurteilt.
Zukunft der Gastronomie mit Rückkehr zum Regelsteuersatz
Die Rückkehr zur Altregelung wird sicherlich einigen Anpassungsbedarf in der Gastronomie erfordern. Daher sollten Gastronomen unbedingt ihr Angebot auf die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes hin prüfen. Außerdem wird die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes wirtschaftliche Konsequenzen mit sich bringen, denn durch diese Erhöhung sind Gastronomen dazu gezwungen, ihre Preise ebenfalls zu erhöhen. Bisher konnten die Mehrkosten durch die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise zumindest durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes etwas abgefedert werden, doch hat das ab 2024 ein Ende. Setzen Gastronomen die Erhöhung der Preise also nicht um, haben sie ein geringeres Einkommen, was sich in aktuellen Zeiten kaum mehr ein Gastronom leisten kann. Viele Gastronomen kämpfen jetzt bereits ums Überleben, deshalb müssen sie die Preise anpassen.
Das bedeutet für den Restaurantbesucher: Es wird teurer.
Assistent für die MwSt.-Umstellung
Wir stellen Ihnen einen Assistenten zur Umstellung zur Verfügung, mit dem Sie selbst die Umstellung vornehmen können. Für die Nutzung des Assistenten haben wir einen Hilfeartikel sowie ein Video-Tutorial erstellt. Beachten Sie den Assistenten erst ab dem 01.01.2024 einzustellen. Vorher würden die Änderungen auch für Dezember durchgeführt werden.
Unterstützung bei der MwSt.-Umstellung
Wir können Sie bei der MwSt.-Umstellung zum 01. Januar 2024 aber auch gerne im Rahmen unserer Support-Dienstleistungen persönlich unterstützen.
Persönlicher Support