
Europaweite Sammelklage gegen Booking.com
Ein starkes Zeichen der Hotellerie
Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich mittlerweile zur Teilnahme an einer Sammelklage gegen Booking.com entschlossen. Anlass ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024, das die sogenannten Bestpreisklauseln als kartellrechtswidrig einstufte. Diese Klauseln hatten die Hoteliers daran gehindert, ihre Zimmer anderswo – etwa auf der eigenen Website – günstiger anzubieten.
Bestpreisklauseln: Vom EuGH geächtet, aber bis 2024 in Verträgen verankert
Der EuGH stellte klar: Online-Plattformen wie Booking.com können auch ohne Preisbindung ökonomisch bestehen – solche Klauseln verstießen gegen das EU-Wettbewerbsrecht. In Folge dessen stellte Booking.com diese Klauseln im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ein, unter anderem aufgrund des neuen Digital Markets Act (DMA).
Forderung: Schadenersatz für 20 Jahre Preisbindung (2004–2024)
Die klagenden Hotels fordern Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024, in dem diese Preisbindungen galten. Sie argumentieren, dass ihnen bei einem Zimmerpreis von 100 € nach Abzug von Provision und Zahlungsgebühren lediglich etwa 83–87 € blieben – ineffizient und unfair.
Koordiniert wird die Klage von der Hotel Claims Alliance, unterstützt durch HOTREC (die europäische Hotel-Allianz) und über 30 nationale Hotelverbände – darunter IHA (Hotelverband Deutschland) – vor einem niederländischen Gericht in Amsterdam, dem Sitz von Booking.com.
Anmeldefrist verlängert – und der Zulauf wächst
Ursprünglich lief die Anmeldefrist am 31. Juli 2025 ab, wurde aber wegen der überwältigenden Resonanz bis zum 29. August 2025 verlängert. Täglich schließen sich neue Hotels an – ein deutliches Signal für den Willen zur kollektiven Gerechtigkeit.
Maximaler Schadenersatz: Bis zu 30 % Provision zurück?
Analysen deuten darauf hin, dass Hoteliers mindestens 30 % der in diesem Zeitraum gezahlten Provisionen zurückfordern könnten – und zwar zuzüglich Zinsen. Ein erfahrenes Team aus Wettbewerbsrechtlern und Ökonomen begleitet den Fall. Für teilnehmende Hotels ist die Klage vollkommen risikofrei und kostenfrei, da ein Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt.
Hintergründe und Gegenposition – Booking.com wehrt sich
Booking.com bestreitet sowohl die rechtliche Bewertung als auch die Formalitäten. Das Unternehmen erklärt, der EuGH habe keine generelle Unwirksamkeit der Klauseln festgestellt und betont, dass Preisbindungen keinen wettbewerbswidrigen Effekt nachgewiesen hätten.
Dennoch bleibt Booking.com für viele Hotels unverzichtbar: Mit einem Marktanteil von rund 70–72 % dominieren sie die Online-Buchungen in Europa.
Warum genau jetzt der richtige Zeitpunkt für Direktbuchungen ist
Gerade durch diesen Rechtsstreit wird klar: Unabhängigkeit in der Vermarktung ist wichtiger denn je. Ohne die Beschränkungen der Bestpreisklauseln können Hotels ihren Direktkanal stärken und Buchungen über die eigene Website wieder attraktiver gestalten.
Daher ist unser PMS mit integriertem Online-Reservierungssystem ein wertvoller Hebel: Es ermöglicht:
- Flexibilität bei Preisgestaltung und Stornierungsbedingungen
- Volle Kontrolle über die Kundendaten und Kommunikation
- Keine zusätzlichen Provisionen oder versteckten Gebühren
Sammelklage als Weckruf – euer PMS als Chance
Die Sammelklage ist nicht nur juristisch bedeutsam – sie ist auch ein Weckruf in der Branche. Sie signalisiert: Hoteliers wollen ihre Freiheit zurück und bereit, sich gegen marktbeherrschende Beschränkungen zu wehren.
Für Hotels, die jetzt eine direkte und selbstbestimmte Buchungsstrategie aufbauen möchten, ist euer Online-Reservierungssystem der perfekte Partner. Es bietet die Unabhängigkeit, die im Zuge dieser Branche gewollt und nötig ist.