Kopf aus - Urlaub an
Selbst der schönste Job der Welt braucht mal eine Pause.
Die Sommerreisezeit rückt näher - also der perfekte Zeitpunkt für ein paar Gedanken zum Thema Urlaub.
Warum eigentlich Urlaub?
Es gibt viele Gründe, warum Urlaub sinnvoll und richtig ist. Selbst wenn man gerne arbeitet und das Arbeitsumfeld als erholsamer empfindet als die eigenen vier Wände: Abstand tut gut. Wer sich selbst nie eine Pause und Abwechslung vom Alltag gönnt, läuft Gefahr, vorübergehend oder chronisch unter Erschöpfung zu leiden. Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Fehler bei der Arbeit sind erste Symptome, die in schweren Fällen in einem Burn-out münden können. Erholungsurlaub ist daher nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für die Firma wichtig - selbst wenn Abläufe durcheinander geraten.
Aus diesem Grund ist auch eine Auszahlung des Urlaubsanspruchs nur in Ausnahmefällen möglich. Das kann beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen der Fall sein oder auch nach dem Tod des Kollegen - es besteht nämlich ein Erbanspruch auf nicht genommenen Urlaub.
Wieviel Urlaub steht mir zu?
In Deutschland ist der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub gesetzlich geregelt: Bei einer 5-Tage-Woche müssen es mindestens 20 Tage im Jahr sein. Viele Arbeitgeber bieten auch mehr Urlaub an, im Durchschnitt sind das 26-30 Tage pro Jahr. Gründe für ein großzügiges Angebot sind vor allem Mitarbeitergewinnung und -bindung, aber auch das Image, das einem “geizigen” Arbeitnehmer sowohl bei Arbeitnehmern als auch Kunden schaden könnte.
Dieser Erholungsurlaub - wenigstens der Mindestanspruch - sollte auch tatsächlich genutzt werden und Arbeitgeber auch darauf hinwirken. Allerdings gibt es viele Gründe, warum Urlaub nicht genommen wird oder werden kann. Oft stehen betriebliche Gründe dem Urlaubswunsch entgegen: Wenn viele Eltern mit schulpflichtigen Kindern gleichzeitig Urlaub in den Ferien wünschen, müssen andere (und manchmal auch Eltern) zurückstecken, da sonst der Betriebsablauf nicht mehr gewährleistet wäre. Vielleicht ist auch eine Abteilung oder eine Position so unterbesetzt, dass es schwer ist, den Verantwortlichen zu vertreten, so dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer (wenn überhaupt) selbst nur Kurzurlaube nimmt. Damit bleiben am Ende des Jahres gerne auch viele Tage übrig. Wie mit diesem Resturlaub umgegangen wird, ist betrieblich geregelt. Automatisch verfallen darf er aber seit einem EuGH-Urteil nicht mehr.
Sonderfälle
Manche Arbeitnehmer haben Recht auf mehr Urlaub: Schwerbehinderte können 5 Tage Sonderurlaub geltend machen, Jugendliche unter 16 Jahren haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Wer noch keine 17 Jahre alt ist, kommt auf 27 Tage und die unter 18-Jährigen mindestens 25 Tage.
In bestimmten Fällen gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, Sonderurlaub einzureichen. Das ist in der Regel kein Erholungsurlaub, sondern dient der Entlastung des Mitarbeiters in besonders belastenden Situationen. Bei der Geburt eines Kindes, der eigenen Hochzeit oder einem Todesfall in der nahen Familie (Kinder, Partner, Eltern) sind Sonderurlaubstage möglich. Für manche ehrenamtliche Tätigkeiten, bspw. bei THW oder Feuerwehr, kann es ebenfalls Sonderurlaub geben. Sonderurlaub für einen Umzug ist hingegen nicht unbedingt üblich, aber durchaus möglich.
Wie lang darf mein Urlaub sein?
Es besteht in Deutschland der Anspruch auf zusammenhängenden Urlaub - es muss wirklich die Möglichkeit zur Erholung gegeben sein. Diesen Mindestanspruch sieht das Bundesurlaubsgesetz bei 12 aufeinanderfolgenden Werktagen als gegeben an (§ 7 Abs. 2 BUrlG), wobei hier von einer 6-Tage-Woche ausgegangen wird. Faustregel ist also: Mindestens zwei Wochen Urlaub muss genehmigt werden!
Wie frei bin ich bei der Festlegung meines Urlaubs?
Urlaub kann nicht einfach so genommen werden: Er muss beantragt und auch genehmigt werden. Wie viel Vorlauf verlangt wird, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Manchmal muss bereits zum Jahresbeginn der Urlaub für das ganze Jahr geplant und mit den Kollegen abgestimmt werden, in anderen Fällen kann Urlaub spontan gewährt werden.
Grundsätzlich sollten vor allem längere Abwesenheiten, die über 2-3 Tage hinausgehen, geplant werden. Zum einen ist hier normalerweise eine Vertreterregelung zu berücksichtigen, zum anderen sind Absprachen ein Zeichen von Kollegialität.
Urlaub ist Urlaub
Wenn der Urlaub erst einmal genehmigt ist, kann er nicht mehr einfach durch den Arbeitgeber zurückgenommen werden. Nur besonders schwerwiegende, unvorhersehbare betriebliche Gründe wären eine Rechtfertigung für einen solchen Schritt und auch dann müsste der Betrieb für anfallende Unkosten wie Stornogebühren aufkommen.
Wenn der Arbeitnehmer dann im Urlaub ist, besteht auch keine Verpflichtung, in irgendeiner Form erreichbar zu sein. Jeder Rückruf erfolgt auf freiwilliger Basis des Arbeitnehmers. Arbeitgeber und Kollegen sollten in jedem Fall sehr sparsam mit solchen Wünschen umgehen und nur in unumgänglichen Notfällen darauf zurückgreifen, den Mitarbeiter im Urlaub zu stören, da die Erholung des Arbeitnehmers dadurch geschmälert wird.
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Selbstverständlich lassen sich mit unserem Modul Soferu® Personalzeiterfassung Abwesenheiten erfassen - dazu gehören auch Urlaubstage! Urlaub kann ganz bequem von Mitarbeitern digital beantragt und von Vorgesetzen genauso einfach genehmigt werden. Der Mitarbeiter wird direkt im Anschluss per Mitteilung im System über die Entscheidung informiert.